Liebe Patientenbesitzer/innen, bitte beachten Sie, dass am 22.11.2022 die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Kraft tritt. Dies ist die erste Anpassung der GOT seit 1999. Wir sind dazu verpflichtet, ab dem 22.11.2022 nach der neuen Gebührenordnung abzurechnen. Die Bundestierärztekammer stellt zur Änderung der GOT zwei Dokumente für Tierbesitzer zur Verfügung: Informationen zur GOT-Novelle für Patientenbesitzer:innen Informationen zur GOT allgemein für Patientenbesitzer:innen Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ihr Praxisteam der Tierarztpraxis Wiebels